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Vojin Saša Vukadinović

Über drei neue Arbeiten der Migrations- und Rassismusforschung

Migrationsprozesse als konstitutiven Teil der europäischen Erfahrung auszustellen war eines der Ziele des viel diskutierten „Projekt Migration“. 2005 waren die Ergebnisse dieser umfassend angelegten, transdisziplinären Unternehmung von Forschern, Künstlern und Aktivisten im Kölnischen Kunstverein zu sehen.

Im akademischen Bereich wurde der Bedeutung der Migrationsbewegung im deutschsprachigen Raum hingegen bis dato nur wenig Beachtung zuteil. Drei Neuveröffentlichungen unternehmen aus unterschiedlichen theoretischen Perspektiven den Versuch, diese Lücke zu schließen – und das Potenzial der Migration im Lichte von jüngeren Subjekttheorien und politischem Denken neu zu bestimmen.

Die historiografische Forschung zur Migrationsgeschichte in Deutschland ist eine neuere Erscheinung. Wenn man bedenkt, dass von der hiesigen Politik nach wie vor behauptet wird, Deutschland sei kein Einwanderungsland, erstaunt es nicht, dass sich die Geschichtswissenschaft der Migrationsthematik erst ab den 1990er Jahren in größerem Umfang gewidmet hat. Seither hat sie ihre Forschungsaktivitäten zwar kontinuierlich expandiert, die vorgelegten Resultate fallen jedoch vor allem in theoretischer Hinsicht oftmals bescheiden aus.[1]_ Dies liegt vor allem an der staatsaffirmativen Perspektive der Untersuchungen, die den Fokus zumeist auf die mit den ersten Anwerbeabkommen beginnende „Gastarbeiterzeit“ ab 1955 legt, wobei offen bleibt, weshalb ausgerechnet der Akt der bilateralen Vertragsunterzeichnung den Beginn der Migrationsbewegungen nach Deutschland markieren soll. Zudem bleibt in den Forschungsarbeiten ein analytischer Blick auf das Phänomen des Rassismus zumeist eklatant abwesend. Es erstaunt deswegen nicht, dass eine präzisere Geschichtsschreibung der Migration – von einigen Ausnahmen abgesehen[2]_ – lange eine vorwiegend außerakademische Tätigkeit gewesen ist, die oftmals an die politische Arbeit des Antirassismus gebunden war, wie sie etwa im Umfeld der radikalen Linken oder im Netzwerk Kanak Attak zu finden ist, dessen Aktivismus, künstlerische Praxis und historiografische Arbeit in diesem Kontext einzigartig geblieben ist.

Mit „Die windige Internationale“ von Manuela Bojadzijev (2008), „Gespenster der Migration“ von Serhat Karakayali (2008) sowie mit „Das Scharnier der Macht“ von Michael Willenbücher (2007) liegen nun drei Bücher vor, die alle von aktiven beziehungsweise ehemaligen Mitgliedern von Kanak Attak verfasst wurden. Diese Arbeiten formulieren eine weitreichende Kritik an der noch immer wirkmächtigen Vorstellung von einer „Festung Europa“, die in manchen Kreisen des Antirassismus offensichtlich der Treue gegenüber einem repressionstheoretischen Verständnis von Macht geschuldet ist, und insistieren stattdessen auf der „Autonomie der Migration“. Damit ist nicht unabhängiges Handeln gemeint, vermag sich doch keine soziale Praxis ihren Konstitutionsbedingungen vollends zu entziehen, sondern eine Untersuchungsperspektive, „welche die der Migration eigenen Konfliktfelder und -formen in den Blick nimmt“. [3] Die Stärke dieses Konzeptes, das Kanak Attak einst vom Theoretiker Yann Moulier Boutang übernommen hat, liegt zum einen im Beharren auf der Potenzialität von Mobilität zur Grenzüberschreitung, indem es aufzeigt, dass migrantische Praktiken in Fragen der Organisation von transnationaler Mobilität staatlicher Souveränität entscheidende Schritte voraus sind und deswegen von deren Kontrollpraktiken nur nachträglich reguliert werden können. Das Konzept hebt hervor, dass der Migration politisch wie sozial etwas Exzessives inhärent ist, das sich nicht vollständig in eine vorherrschende Ordnung integrieren lässt. Anstatt die vielfältigen Gründe für Migration universalisierend auf Leid und Elend zu reduzieren, verhindert die Vorstellung von der Autonomie der Migration eine Verdichtung in den polarisierten Figuren des migrantischen Kriminellen oder Opfers. Sie verfällt dabei weder in einen euphorischen Hybriditätstaumel noch in die Proklamation einer identitären Bikulturalität, die zwei trennbare, statische Herkünfte migrantischer Subjektivität postuliert. Ohne dass die drei Autor/innen Migrant/innen den Status eines neuen Kollektivsubjekts zuschreiben, zeigen sie an Hand zahlreicher Beispiele, dass der staatliche Wunsch nach Bewegungsbeschränkung weder die legale noch die illegale Migration betreffend aufgeht, und eröffnen damit nicht nur zukünftigen geschichtswissenschaftlichen Arbeiten dezidiert neue Perspektiven.

Serhat Karakayalis „Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland“ nimmt eine Historisierung der divergierenden Migrationsregime in der Bundesrepublik vor. Bereits die Bemühung um eine geschichtliche Dimension setzt den Band vom Großteil der neueren Forschung ab, in der die illegale Migration zumeist als Resultat des Endes der Blockkonfrontation nach 1990 verhandelt wird. Für den deutschen Nachkriegskontext lassen sich jedoch mehrere Phasen der Kontrolle von Einwandern/Einwanderinnen bestimmen. „Migrationsregime“ bezeichnet hier ein Konglomerat aus behördlichen, gesetzlichen wie politischen Bemühungen und Regelungen, das versucht, Bewegungen zwischen Nationalstaaten handhabbar zu machen. Bereits anhand der „Gastarbeiter“-Periode zeigt Karakayali, dass die frühen behördlichen Kontrollversuche zwar darauf abzielten, Arbeitskräften nur einen temporären Aufenthalt zu gewähren, dass diese sich jedoch über diverse Lücken in der Gesetzeslage einer erzwungenen Rückkehr in die Herkunftsländer entziehen konnten. [4] Ebenso waren Anwerbeabkommen, die zwischen der BRD und Staaten wie Portugal oder Jugoslawien unterzeichnet wurden, vor allem Bemühungen, Prozesse illegaler Migration zu kontrollieren, die bereits seit Langem in Gang waren. Dass dabei ein Konsens darüber herrschte, keine außereuropäischen Arbeitskräfte anzuwerben, offenbart eine rassistische Dimension innerhalb dieser Regulationsbemühungen. Die von Karakayali nachgezeichneten Transformationsprozesse der illegalen Migration zeigen, dass es sich bei dieser nie um einen präexistenten Tatbestand handelt, sondern stets um das Ergebnis der Verschränkungen aus Diskurs, Staat und Bewegung.

Dass sich die illegalisierte Variante zur dominanten Migrationsform entwickelt hat, ist die einleitende These in „Das Scharnier der Macht“ von Michael Willenbücher, in dem Giorgio Agambens Überlegungen zur Gestalt des homo sacer auf die Konstitution von Migrant/innen übertragen werden. Der homo sacer, die außerhalb des religiösen wie säkularen römischen Rechts stehende Figur, die straffrei getötet, aber nicht geopfert werden darf, fungiert hier als Chiffre für den von der Macht auf das nackte Leben reduzierten Menschen – und den Illegalisierten/die Illegalisierte „als paradigmatische Chiffre der gegenwärtigen Migration“. [5] Das Lagersystem produziert Orte außerhalb des Rechts, die jedoch längst nicht all jene auffangen und abschieben können, die die europäische Außengrenze überqueren. Der Suggestion, dass die meisten illegalisierten Personen mit Hilfe der organisierten Kriminalität nachts die Einreise nach Deutschland vollzögen, hält der Autor entgegen, dass migrantische Mobilitätsstrategien mittels Touristenvisa deutlich komfortabler organisiert werden und Migration im Wesentlichen auf flexiblen Netzwerken basiere, die eher im Kontext von Dienstleistungen denn Kriminalität zu verorten sind. Das Sprechen über Schlepperbanden u.ä. wird so als Teil eines europäischen Sicherheitskontinuums verstanden, das sich nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 in den USA deutlich verschärft hat. Dass die illegale Migration gegenwärtig die vorherrschende Migrationsform sei, resultiere zum einen aus der Eigenbewegung der Migration, die selbst und flexibel über ihre Passagen entscheidet, zum andern aus dem staatlichen Kontrollwunsch, hierüber souverän zu werden und die Definitionshoheit über bevölkerungspolitische Inklusion und Exklusion nicht zu verlieren. Der Prozess der Illegalisierung wird im Postfordismus zu einem elementaren Bestandteil, zu jenem „Scharnier der Macht“, das die Funktionalität des Migrationsregimes flexibilisiert, indem dieses in ökonomische wie rechtliche Prekarität gerückt wird. So ist das, was die gegenwärtige Einwanderungsbewegung am markantesten auszeichne, gerade nicht die vielfach beschworene Abschottung Europas, sondern die Entrechtung von (illegalen) Migrant/ innen.

Sich dem Prozess der Entrechtung zu widersetzen, jene Haltung, die Kanak Attak in Anlehnung an Hannah Arendts Diktum vom „Recht, Rechte zu haben“ stets eingefordert hat, gehört zum Widerstand der Migration. Dieser zieht sich diskontinuierlich, das heißt räumlich wie zeitlich verstreut, dafür aber resolut durch ihre bundesdeutsche Geschichte und ist bislang weitgehend unbeachtet geblieben. Manuela Bojadzijev erinnert in „Die windige Internationale“ an die zahlreichen Praktiken, mittels derer sich --Migrant/in--nen- autonom von Parteien und Gewerkschaften in der Bundesrepublik gegen rassistische Zustände gewehrt haben: mit Arbeits- und Mietstreiks, in Legalisierungsfragen, in selbst organisierten Zentren, mit Kindergeldaktionen. Selbst wenn die Praktiken von den damaligen Beteiligten nicht als „antirassistisch“, sondern vorwiegend als soziale Kämpfe verstanden wurden, sind all diese Interventionen nicht nur als bloße Verteidigung und Verbesserung subjektiver Lebensgestaltung zu verstehen. Vielmehr haben sie erheblich zur Reorganisation des Rassismus in Deutschland beigetragen, denn auch wenn die Kämpfe der Migration den Rassismus nicht auflösen, zwingen sie ihn doch, sich zu verändern – etwa in seinen Argumentationsmustern oder der Wahl seiner Referenzsubjekte. Von dieser These ausgehend entwickelt Bojadzijev eine relationale Theorie des Rassismus, in der die Konjunkturen des Rassismus im Verhältnis zu sozialen Kämpfen bestimmt werden, in denen die Opponent/innen des Rassismus erst als Identitäten hervorgebracht und transformiert werden. Rassistische Konjunkturen hingen dabei nicht nur von der internen Reproduktionslogik des Rassismus ab, sie seien vielmehr entscheidend geprägt von denjenigen, die sich dagegen zur Wehr setzen. Diese Perspektivierung ermöglicht ein Verständnis von Rassismus, das sich die Kämpfe gegen Rassismus zur Grundlage macht und nicht die Subjekte, die durch den Rassismus produziert werden. Sie geht davon aus, dass es das Ziel dieser Kämpfe ist, der wiederholten Konsolidierung des Rassismus die Grundlage zu entziehen, wodurch sich auch die Gruppe der Migrant/innen „neu konstituiert, Identitätsmuster aufbricht und einen neuen Alltag möglich macht“ –, der dann nicht nur das Leben der Migrant/innen auszeichnet, sondern alle betrifft, da gesellschaftliche Normierungsverhältnisse modifiziert werden. [6]

Den Perspektivwechsel, den Kanak Attak als politisch- kulturaktivistischer Zusammenschluss so effektiv für den Antirassismus vollzog, ist genau das, was die drei Autor/innen in den wissenschaftlichen Kontext einbringen: zum einen die Historisierung der Bedingungen, welche die diskursive Verhandlung von Migration erst ermöglichen, zum andern eine Geschichtsschreibung, die nirgendwo sonst erzählt worden ist und jene archivarische Tätigkeit abschließt, mit der Kanak Attak Ende der 1990er Jahre begonnen hat.

Manuela Bojadzijev, Die windige Internationale. Rassismus und Kämpfe der Migration, Münster: Verlag Westfälisches Dampfboot, 2008; Serhat Karakayali, Gespenster der Migration. Zur Genealogie illegaler Einwanderung in der Bundesrepublik Deutschland, Bielefeld: transcript Verlag, 2008; Michael Willenbücher, Das Scharnier der Macht. Der Illegalisierte als homo sacer des Postfordismus, Berlin: b_books, 2007.

Anmerkungen

[1]Vgl. hierzu insbesondere Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, München 2001. Das als Standardwerk geltende Buch zeichnet u.a. ein erheblich passives Bild von Migrant/innen, die sich angeblich weder gegen miserable Arbeits- noch Wohnbedingungen aufgelehnt und williger als ihre deutschen Kolleg/innen unbeliebte Arbeitsplätze angenommen hätten.
[2]An dieser Stelle seien exemplarisch genannt: Monika Mattes, „Gastarbeiterinnen“ in der Bundesrepublik. Anwerbepolitik, Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt/M. 2005; Karen Schönwälder, Einwanderung und ethnische Pluralität. Politische Entscheidungen und öffentliche Debatten in Großbritannien und der Bundesrepublik von den 1950er bis zu den 1970er Jahren, Essen 2001; Barbara Sonnenberger, Migrationspolitik und regionale Erfahrung. Die Anfänge der Arbeitsmigration in Südhessen 1955–1967, Darmstadt 2003.
[3]Serhat Karakayali, Gespenster der Migration, a.a.O., S.248.
[4]So zum Beispiel durch das Einholen einer Arbeitserlaubnis untergeordneter Behörden, die sich schlicht nicht an die Beschlüsse der Innenministerkonferenz von 1965 hielten, wo eine nachträgliche Legalisierung von Personen untersagt worden ist, die per Touristenvisum in die Bundesrepublik einreisten. Karakayali zitiert das Beispiel eines Landrats, der eine Aufenthaltserlaubnis für einen türkischen Staatsbürger „aufgrund des überhöhten dringenden Arbeitskräftebedarfs“ in seinem Landkreis erteilt hat. Vgl. ebd., S.139.
[5]Michael Willenbücher, Das Scharnier der Macht, a.a.O., S.51.
[6]Manuela Bojadzijev, Die windige Internationale, a.a.O., S.256.